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WohnflächenCheck
Die Wohnfläche ist ein wichtiges Maß beim Immobilienverkauf oder beim Abschluss einer Hausratversicherung. Vor allem für das Mietverhältnis ist die Wohnfläche von enormer Bedeutung. Ist sie falsch berechnet, ist der Streit oft vorprogrammiert: Weicht die tatsächliche Wohnfläche gegenüber den Angaben um mehr als zehn Prozent ab, ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Wohnungsmangel. Betroffene Mieter sind in einem solchen Fall berechtigt, die Miete zu kürzen - und dies auch rückwirkend.
Das Grundproblem liegt meist darin begründet, dass es verschiedene DIN-Normen und Verordnungen zur Berechnung der Wohnfläche gibt: Architekten und Bauträger halten sich bei der Berechnung der sogenannten „Nutz- und Verkehrsfläche“ gerne an die DIN-Vorschrift 277 sowie die veraltete DIN 283. Mit der Rückendeckung der Gerichte können sich Mieter jedoch andererseits auf die Paragraphen 42 bis 44 der Zweiten Berechnungsverordnung und die Wohnflächenverordnung beziehen. Abhängig vom Bezugspunkt ergeben sich schnell Abweichungen, die für einen Laien oft nur schwer verständlich sind.
Haus & Grund Reutlingen und Region empfiehlt deshalb, die Wohnfläche durch einen unserer fachkundigen Experten gemäß der aktuellen Wohnflächenverordnung berechnen zu lassen.
Die Leistung
Unser Experten-Team vor Ort
Unsere Sachverständigen sind hochqualifizierte Vermessungsfachleute, die auf der Grundlage der aktuellen Grundrisspläne und durch Aufmaßkontrollen vor Ort einen Wohnflächennachweis erbringen. Dabei werden die Räume Ihrer Wohnung auf Basis der Grundrisspläne und Schnitte, die Sie dem Sachverständigen vorab zugeleitet haben, exakt vermessen. Bitte klären Sie vorab mit dem Vermessungsexperten, welche Voraussetzungen vor dem Aufmaßtermin vor Ort notwendig sind. Als Ergebnis erhält der Auftraggeber eine tabellarische Darstellung der Flächen auf Basis der vorhandenen Pläne und eine zusätzliche Aufmaßkontrolle vor Ort. Bei komplexeren Objekten wie beispielsweise einer Dachgeschoss-Wohnung wird ein objektbezogenes Entgelt berechnet.
Unangreifbar machen
Im Ergebnis erhalten Sie auf dem Postweg eine Wohnflächenberechnung gemäß WoFlV (BGBl. I S. 2346), die tatsächlich unangreifbar ist und als verlässliche Grundlage bei Gericht, bei Schlichtungsverhandlungen und bei Vertragsgestaltungen verwendet werden kann. Auf diese Weise vermeiden Sie von vornherein Streit - und im Zweifelsfall auch finanziellen Schaden durch Mietminderungen wegen falscher Angaben.
Der Vorteil
Wer kann den Service nutzen?
Alle Mitglieder von Haus & Grund Reutlingen und Region, sofern für das Objekt Mitgliedschaft besteht.
Was kostet die Wohnflächenberechnung?
Unsere Sachverständigen verlangen für einen Wohnflächennachweis eine Grundpauschale von 290,00 EUR. Hinzu kommen 25,00 EUR für das Aufmaß je relevanter Flächeneinheit, wie zum Beispiel Raum, Flur, Balkon etc.. Hinzu kommt eine Fahrtkostenpauschale von 10,00 EUR im Stadtgebiet von Reutlingen. Liegt die Wohnung im Bereich Echaztal oder Metzingen/Bad Urach, erhöht sich die Fahrtkostenpauschale auf 20,00 EUR. Die Fahrtkostenabrechnung erfolgt auf Basis einer Kilometerpauschale von 30 Cent bzw. nach Absprache, wenn Ihr Objekt in der weiteren Umgebung liegt. Die Preise verstehen sich jeweils inklusive Umsatzsteuer.
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